Compax Bau- u. Handels-GmbH
Lothringenstr. 32
45259 Essen
Profile aus Leichtmetall oder Kunststoff für den oberen, seitlichen oder unteren Abschluss des Wärmedämm-Ver-
bundsystems. Hierzu zählen auch Sockelkanten (siehe Sockelabschlussprofile). Profile aus galvanisch verzinktem Stahl sind aus
Korrosionsgründen für WDVS nicht geeignet. ...........zurück
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) für Wärmedämm-Verbundsysteme
Verfahren zum Nachweis der Verwendbarkeit von nicht geregelten Bauprodukten und Bauarten. Das Ergebnis wird „Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“
(früher: „Zulassungsbescheid“) genannt. Die AbZ enthält z. B. technische Angaben zu den Systembestandteilen und ihrer Verwendbarkeit. Da Wärmedamm-Verbundsysteme
als System aus verschiedenen Einzelkomponenzten geprüft und zugelassen werden, dürfen nur die zu einem System zugehörigen und als Set gelieferten Systembestandteil kombiniert und eingebaut werden.
Rechtsgrundlage für die AbZ sind die jewei- ligen Landesbauordnungen (meist im § 21). Zuständig für die Erteilung von AbZ ist das
Deutsche Institut für Bautech- nik. Der Systemhersteller stellt die AbZ zur Verfügung. Im Zuge der Harmonisierung des
EU-Binnenmarktes verfügen Wärmedämm-Verbundsysteme heute darüber hinaus über eine Europäische Technische Zulassung (ETA).
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Anschlussfugen bilden sich immer dann, wenn an ein anderes Bauteil gestoßen wird. Wenn sie dem Wetter ausge- setzt sind, müssen sie mit komprimierten
Dichtbändern, Profilen o. a. abgedichtet werden. ...........zurück
Wird für die Ausbildung von Anschlüssen an Fenster und andere Bauteile verwendet. Es dient zur Abdichtung der An- schlüsse zum Wärmedämm-Verbundsystem. ...........zurück
Verstärkung der Zugfestigkeit von Bauelementen zu Vermeidung von Rissen und zur Aufnahme von Klinkerriemchen. In
der Regel bestehend aus beschichteten Glasfasergeweben (Panzernetz). ...........zurück
Armierungsmörtel (Armierungsmasse, Armierungsspachtel)
Dient zur Herstellung eines ebenen und einheitlichen Untergrundes für weitere Deckbeschichtungen auf den ange- brachten Dämmplatten. Kann wie
Klebemörtel aus Kunstharzdispersionen oder aus werkseitig vorgemischten Trok- kenmörtelmischungen bestehen. Zur besseren Stabilität und zur Vermeidung von Oberflächenrissen wird in den Armie-
rungsmörtel die Armierung (Bewehrung) eingearbeitet. In den AbZ werden Armierungsmörtel als Unterputz bezeichnet. ...........zurück
Wärmedämmung der Außenwand einer
Gebäudehülle. Je nach Einbaulage unter-
scheidet man zwischen Außendämmung
und Innendämmung. ...........zurück
Außendämmung (Fassadendämmung)
Wärmedämmung, die auf der Außenseite einer
Außenwand (Fassade) angebracht wird. Bei Ein-
satz eines Wärmedämm-Verbundsystems über-
nimmt sie dort die Funktion des Wärmeschutzes
und des Witterungsschutzes. ...........zurück
Dient der Einteilung von Baustoffen bezüglich ihres Brandverhaltens nach DIN 4102 und DIN EN 13501-1. Ihre Kennzeichnung erfolgt in der nationalen Norm durch die Buchstaben A und B und durch die Zahlen 1 bis 3. ...........zurück
Befestigungsschiene siehe Halteleiste
Fuge zwischen zwei Bauteilen oder Bauwerken, die Bewegungen (z. B. durch Dehnungen, Setzungen) ermöglicht, so dass keine schädlichen Spannungen in den
Bauteilen auftreten können. Diese muss im Wärmedämm-Verbundsystem übernommen werden. ...........zurück
Bei Wärmedämm-Verbundsystem mit Dämmstoffplatten aus ESP und Dicken über
10 cm sind zum Erhalt der Baustoffklasse B1 „schwerentflammbar“ besondere Brand-
schutzvorkehrungen nötig. Wahlweise ist in jedem zweiten Geschoss ein durchlaufender Brandriegel oder über allen Außenwand-
öffnungen eine Brandbarriere (Sturzschutz)
aus für diesen Zweck zugelassenen Dämm-
stoffen einzubauen. Weitere Informationen enthält die Technische Systeminfo Nr. 6 (Brandschutz) des FV WDVS. ...........zurück
Der bauliche und vorbeugende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung von Sachwerten und der Gewähr- leistung der Sicherheit im
Brandfall. Nach dem Brandverhalten werden Baustoffe in Baustoffklassen und Bauteile in Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. ...........zurück
Celsius-Temeratur siehe Temperatur
Dämmstoffe siehe Wärmedämmstoffe
Eine Deckendämmung wird zur Dämmung der Gebäudehülle nach unten oder oben zu nicht beheizteb Bereichen ver- wendet. Die Dämmung der untersten
Geschossdecke (insbes. zu Kellern und Garagen) erfolgt an der Unterseite der unteren Geschossdecke. Oberhalb des beheizten Bereichs (zum Dach) kann die Dämmung auf der Unterseite oder der Oberseite
der obersten Geschossdecke (z. B. Dämmung eines begehbaren Dachbodens) erfolgen. Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist nach EnEV seit 01.01.2012 gesetzlich vorgeschrieben, wenn bislang keine
Dachdäm- mung vorhanden ist. ...........zurück
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Durch ein Abkommen zwischen Bund und Ländern zuständige Stelle für die Erteilung von Allgemeinen bauaufsicht- lichen Zulassungen mit Sitz in Berlin. Das DIBt ist zudem die deutsche Stelle zur Erteilung Europäischer
Technischer Zulassungen. ...........zurück
Kontaktformular oder Telefon 0201-461206